Zu den wesentlichen Änderungen der neuen Corona-Schutzverordnung in NRW gehört die Einführung der 2G-Regel in allen Bereichen, die der Freizeit zugeordnet sind. Dazu gehört auch der Sport. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von der 2G-Regel ausgenommen.
Was eigentlich klar und deutlich klingt, bringt in dem einen oder anderen Fall doch Fragen mit sich. Antworten und Konkretisierungen findet ihr wieder auf der Corona-Themenseite des Pferdesportverbandes Westfalen