Versorgen und Bewegen der Pferde ja, Training nein

Am Sonntag haben Bund und Länder ein umfassendes Kontaktverbot beschlossen und damit die bislang geltenden Regeln zur Eindämmung des Coronavirus noch einmal verschärft. Laut Informationen des Pferdesportverbandes war am Sonntagabend die entsprechende Verordnung der Landesregierung, in der die Details geregelt werden, noch nicht verfügbar. Ob sich im Hinblick auf die aktuellen NRW-Regelungen zur Versorgung der Pferde (NRW-Leitfaden) auf Grund des Kontaktverbotes oder aus anderen Gründen Veränderungen ergeben, ist daher noch nicht zuverlässig zu klären.

Der Pferdesportverband weist ausdrücklich auf folgendes hin: Fatal wäre allerdings, wenn die Maßgaben des Leitfadens nach eigenem Gusto ausgelegt werden. Es muss klar sein, dass er keinesfalls die bestehenden Beschränkungen aufhebt. Vielmehr ermöglicht er ausschließlich die tiergerechte Versorgung und Bewegung, die zügig erfolgen soll. Bitte respektiert diese Bedingungen und tragt zu ihrer Einhaltung bei.

Laut FN gibt es wohl Bundesländer, wo Ordnungsämter Reithallen mit der Begründung schließen, Reiten stelle eine zu große Unfallgefahr dar und müsse deshalb unterlassen werden. Die FN empfiehlt dringend, den Anweisungen der Behörden zu folgen. Die FN vertritt aber auch die Position, dass ein Mindestmaß an notwendiger Bewegung der Pferde unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sichergestellt werden muss.

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